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Glossar - Grenztermin
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| Grenztermin |
In einem Grenztermin wird den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen. Hierbei wird auch die Abmarkung der Flurstücksgenzen bekanntgegeben.
Beteiligte sind der Eigentümer des von der Vermessung betroffenen Grundstücks und die Eigentümer der Nachbargrundstücke, in deren Grenzen Grenzzeichen eingebracht wurden.
Es wird eine Niederschrift angefertigt, in der die Beteiligten die zur Feststellung von Flurstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abgeben.
Zeit und Ort des Grenztermins wird den Beteiligten rechtzeitig mitgeteilt. Die Beteiligten, die am Grenztermin nicht teilgenommen haben, werden schriftlich über das Ergebnis der Grenzermittlung und über die Abmarkungen unterrichtet.
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