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Glossar - bauliche Anlage

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bauliche Anlage
Nach Teil 1, § 2, (1) der Brandenburgischen Bauordnung sind bauliche Anlagen "mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht."

siehe auch
Gebäude