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Immobilienwertermittlung (Verkehrswertgutachten)
Eine Immobilienwertermittlung macht immer dann Sinn, wenn die Frage aufkommt, welchen Verkehrswert eine Immobilie hat - sei es, weil man selbst ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben oder verkaufen möchte oder um zu überprüfen, ob anfallende Steuern dem Wert der Immobilie überhaubt gerecht werden.
Gutachten? Warum?
Sie wollen in eine Immobilie investieren?
Ist der Kaufpreis überhaupt reell?
Sie wollen eine Immobilie verkaufen?
An welchen Kaufpreis haben Sie gedacht?
Liegen Sie richtig?
Sie zahlen Steuern und Versicherung für Ihre Immobilie.
Vielleicht zu viel, weil Sie ihren Wert nicht kennen?
Wann ist ein Verkehrswertgutachten nötig?
- Verkauf und Erwerb
- Ehescheidung
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerung
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Wohnungs- und Teileigentum
- Beleihung
- Steuerliche Anlässe
- Versicherungsanlässe
- Vermögensverwaltung
Meine Kompetenz
Die Grundstückswertermittlung ist ein Aufgabenbereich meiner beruflichen Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
Die Basis der vermessungstechnischen Tätigkeiten sind alle grundstücksbezogenen Daten und Rechte, vor allem auch das Baurecht. Somit ist die Immobilienbewertung für mich nicht nur eine interessante Aufgabe, sondern eine Berufung.
Durch langjährige Erfahrung auf dem Brandenburger Immobilienmarkt und fachliche Kompetenz bin ich ein unabhängiger, sachverständiger Gutachter. Nach gründlichen Recherchen und der Zusammenstellung aller Informationen zu den Immobilien(je nach Umfang des Gutachtens) sind meine Gutachten fachlich fundiert und auch für den Laien leicht nachvollziehbar.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gutachten für unbebaute Grundstücke
- Gutachten über bebaute Grundstücke
- Wohn und Gewerbeimmobilien
- Wohungs- und Teileigentum
- Gutachten über Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Wohungs- und Nießbrauchrechte
- Dienstbarkeiten
- Erbbaurechte
- Baulasten
Miet- und Privatgutachten
- Wohn- und Gewerberaum
- Land- und Forstwirtschaftsflächen
- Gutachten zum Zwecke der Beleihung
- Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertgutachten
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Fremdgutachten
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für ein unbebautes Grundstück:
- Auszüge aus der Flurkarte sowie dem Liegenschaftsbuch (Kataster- und Vermessungsamt)
- Amtlicher Lageplan
- Auszug aus dem Grundbuch
- Städtebauliche/planungsrechtliche Stellungnahme (Amt für Stadtplanung)
- Erschließungsbeitragsbescheinigung (Tiefbauamt)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Amt für Bauaufsicht)
- Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster (Natur- und Umweltamt)
- Auskunft über eventuelle Belastungen mit Kampfmitteln (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)
- Auskunft zum evtl. vorhandenen Denkmalschutz (Denkmalschutzbehörde)
- Auskünfte über evtl. betroffene Leistungsträger
- Miet- oder PAchtvertrag sowieo sonstige Verträge
Zusätzlich für bebautes Grundstück:
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Bauakte und Baubeschreibung
- Auskünfte über evtl. vorhandene Baumängel und Bauschäden
- Grundrisse, Gebäudeschnitte und -ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnung, Berechnung der Rauminhalte
- Ein- und Ausgaben für das Objekt
Natürlich biete ich Ihnen gerne an, die für das Gutachten notwendigen Unterlagen und Auskünfte für Sie gegen einen Aufpreis zu beschaffen.
Gutachten und Kosten
Hauptsächlich erstelle ich ausführliche Gutachten gemäß der Wertermittlungsverordnung mit einer Haftungsgarantie. Ich biete aber auch Kurzgutachten und die Ermittlung eines Überschlägigen Verkehrswertes (Kaufpreisschätzung) mit wesentlich geringerem Umfang ohne Haftungsgarantie.
Die Gebühren für ein Verkehrswertgutachten bemessen sich nach:
- dem Wert der Immobilie
- sowie dem Arbeitsaufwand für individuelle Leistungen
in der Regel nach den Sätzen der "Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure" (§ 34 (1) HOAI).
Gesetzliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 27.08.1997 (BGB1.I, S. 2141) mit nachfolgenden Änderungen
- Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) i.d.F. vom 06.12.1988 (BGB1.I, S. 2209) mit nachfolgenden Änderungen
- Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO) vom 23.01.1990 (BGB1.I, S.132) mit nachfolgenden Änderungen
- Erlass des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 01.08.1997 zu den Normalherstellungskosten 95 -NHK 95
- Erlass des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 01.12.2001 zu den Normalherstellungskosten 2000 -NHK 2000
- Verordnung über Wohnwirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II.BV) in der Fassung vom 12.10.1990 (BGB1. S. 2178 mit nachfolgenden Änderungen)
- Verordnung über energiesparenden Wäremschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 16. November 2001
 
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